WEEE-, Batterie- und Verpackungsrichtlinie

WEEE – Elektro- und Elektronik-Altgeräte

1. Allgemeine Informationen

Die europäische Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE; Waste Electrical and Electronic Equipment) hat zum Ziel, die schädlichen Auswirkungen der WEEE auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu vermeiden oder zu verringern. Elektronik-Altgeräte können eine Gefahr darstellen, wenn sie unsachgemäß entsorgt werden.
Brainlab befolgt den Grundsatz der nachhaltigen Produktion und vermeidet so die Erzeugung unnötiger Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Die Medizintechnikprodukte von Brainlab werden unter Berücksichtigung von Reparaturen, Upgrades, Wiederverwertungen, Demontagen und Recyclingverfahren entwickelt, um Patient:innen und Ärzt:innen auf der ganzen Welt den Zugang zu einer besseren medizinischen Versorgung zu erleichtern.

2. Recycling

Sollte Ihr Brainlab Produkt entsorgt werden müssen, finden Sie nachfolgend Anweisungen für die sichere Entsorgung in Ihrem Land. Elektronik-Altgeräte müssen in zertifizierten Einrichtungen entsorgt werden, in denen die technischen Anforderungen der EU-Richtlinie 2012/19/EU (Anhang VIII) erfüllt und Recycling-Optionen zuvor überprüft werden. Als Besitzer des Elektro- bzw. Elektronikgeräts sind Sie für die ordnungsgemäße Sammlung, Behandlung und Entsorgung verantwortlich. Wenden Sie sich an das zuständige Amt für Abfallwirtschaft, um Informationen zur nächstgelegenen Entsorgungseinrichtung zu erhalten, oder lesen Sie die nachfolgenden Recycling-Anweisungen.

Basierend auf der EU-Richtlinie 2012/19/EU §13 (2) wendet Brainlab alternative Finanzierungsmethoden für WEEE-Recycling an. Kosten, die nach Ende der Lebensdauer für die ordnungsgemäße Sammlung, Behandlung und Entsorgung anfallen, liegen in der Verantwortung der Kund:innen, es sei denn, das geltende Gesetz hindert die Vertragsparteien daran, eine solche Verpflichtung der Kund:innen als rechtmäßig anzuerkennen.

Die Richtlinie 2012/19/EU schreibt in Artikel 14 und 15 die Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten durch eine durchgestrichene Mülltonne vor. Dieses Symbol weist darauf hin, dass das gekennzeichnete Gerät nicht im normalen Hausmüll zu entsorgen ist, sondern getrennt gesammelt werden muss. Entfernen Sie ggf. alte Batterien, Akkus und Lampen vor der Entsorgung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte.

Beachten Sie zudem, dass die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten in der Eigenverantwortung des Endnutzers liegt. Für Kund:innen außerhalb Europas sind Elektro- und Elektronik-Altgeräte gemäß örtlichen Vorschriften zu entsorgen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an [email protected] oder [email protected].

Batterieverordnung

1. Allgemeine Informationen

Batterien können gesundheits- und umweltschädliche Stoffe enthalten. Insbesondere beim Umgang mit Lithium-Batterien ist aufgrund des erhöhten Gefahrenpotentials besondere Vorsicht geboten. Durch das getrennte Sammeln und Recyceln alter Batterien und Akkus sollen negative Auswirkungen auf Umwelt und menschliche Gesundheit vermieden werden.

Entfernen Sie entsprechend der Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) vor dem Entsorgen eines elektronischen Artikels die darin enthaltenen Batterien und entsorgen Sie diese separat.

2. Recycling

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Batterien oder Akkus gibt an, dass diese nach Ende der Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sofern Batterien oder Akkus Quecksilber oder Cadmium über dem Grenzwert enthalten, finden Sie das entsprechende chemische Zeichen (Hg oder Cd) unterhalb des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne. Sie sind gesetzlich verpflichtet, alte Batterien und Akkus nach Gebrauch zurückzugeben, damit diese ordnungsgemäß recycelt werden können. Wenden Sie sich an das zuständige Amt für Abfallwirtschaft, um Informationen zur nächstgelegenen Entsorgungseinrichtung zu erhalten.

Weitere Informationen zur Verwendung, Entnahme und Austausch von Gerätebatterien entnehmen Sie bitte dem Produkthandbuch.

Verpackungsrichtlinie

Die für Brainlab Produkte verwendete Verpackung entspricht der Europäischen Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Transportverpackung (im Gegensatz zu Produktverpackung) wird von den im Namen von Brainlab beauftragten Spediteuren bei Auslieferung zurückgenommen. Ausnahmen sind vorbehalten.

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH):

Lesen Sie REACH – Brainlab, um Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) zu erhalten, die in Ihrem Produkt enthalten sind.


Wenn Sie keine Recycling-Anweisungen für Ihr Land finden können, wenden Sie sich bitte an [email protected] oder [email protected].